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Artikel vom: 16.02.2012
SG Oftersheim verliert vor Sportgericht
Keine Wiederholung des Spiels gegen Wallstadt
Karlsruhe (sim). In der Mannheimer Kreisliga wurde am 11. September die Partie SG Oftersheim – SpVgg Wallstadt abgebrochen. Das für Spielabbrüche zuständige bfv-Sportgericht entschied in erster Instanz auf Spielwiederholung. Gegen das Urteil legten sowohl die Gäste wie auch Präsident Zimmermann Berufung ein. Zunächst wurde nämlich dem Unparteiischen unterstellt, nicht alle Mittel für eine Fortführung ausgeschöpft zu haben. Das Verbandsgericht hat nach einer mündlichen Verhandlung den Berufungen stattgegeben und die Gastgeber als „Schuldigen“ für den Abbruch ausgemacht, da ein Betreuer mit verwickelt war und auch ein Zuschauer auf dem Spielfeld gegen einen SpVgg-Akteur tätlich wurde. Zudem gab es keinerlei gekennzeichnete Platzordner.
Das Spiel wird mit 3:0 Toren für die Gäste als gewonnen gewertet. Die SG Oftersheim erhielt wegen Verursachens eines Spielabbruchs eine zusätzliche Geldstrafe von 500 Euro, nachdem der Verein in erster Instanz wegen mangelnder Platzdisziplin bereits zu 75 Euro Strafe verurteilt wurde.
Für die Rückbegegnung bei der SpVgg Wallstadt hat das Verbandsgericht gleichzeitig Platzaufsicht beantragt, die ebenso von Oftersheim zu bezahlen ist.
Das Spiel wird mit 3:0 Toren für die Gäste als gewonnen gewertet. Die SG Oftersheim erhielt wegen Verursachens eines Spielabbruchs eine zusätzliche Geldstrafe von 500 Euro, nachdem der Verein in erster Instanz wegen mangelnder Platzdisziplin bereits zu 75 Euro Strafe verurteilt wurde.
Für die Rückbegegnung bei der SpVgg Wallstadt hat das Verbandsgericht gleichzeitig Platzaufsicht beantragt, die ebenso von Oftersheim zu bezahlen ist.
Quelle:
SIM














